Die Krankenkassen stellen den Versicherten verschiedene Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zur Verfügung. Versicherte haben unter anderem Anspruch auf Leistungen
- zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch
- zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten
- zur Behandlung einer Krankheit oder
- zur medizinischen Rehabilitation.
Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind dabei nicht ausgeschlossen. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.
Die Versicherten erhalten die Leistungen als Sach- und Dienstleistungen
Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.