Rechtsanwalt Andreas Engler
„Gerechtigkeit ist Ihr gutes Recht. Ich unterstütze Sie dabei.“
Egal, ob Bagatellfall oder großes Problem: Im Leben ist vieles Verhandlungssache. Doch oberstes Gebot bei allen Streitfällen sollte sein: Gerechtigkeit.
Ich übernehme Mandate für Unternehmer ebenso wie für Privatpersonen – speziell in den Gebieten Arbeitsrecht, Forderungsmanagement und Sozialrecht. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen mit Morbus Crohn, einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung, im engsten Familienkreis ist das Engagement im Sozialrecht für chronisch Kranke meine besondere Herzensangelegenheit.
Egal ob Privatpersonen oder Unternehmer, ich betrachte jeden einzelnen Fall seriös, objektiv und differenziert. Ich berate all meine Klienten professionell, strukturiert und lösungsorientiert. Und meine Mandanten schätzen diese Haltung seit Jahren.
Ihr Vertrauen ist die Basis, Ihre Zufriedenheit das Ergebnis meines Erfolgs – für mich zwei Gründe, stets auf höchstem Niveau zu arbeiten.
MEINE LEISTUNGEN IM SOZIALRECHT
FAQ
Welchen Grad der Behinderung (GdB) bekomme ich bei meiner Erkrankung?
Hier ist keine pauschale Aussage möglich. Ich prüfe gerne Ihre Befunde und werte jeden Befund individuell aus. Ich nehme Akteneinsicht bei der Behörde, prüfe die Stellungnahme des ärztlichen Dienstes zum GdB, beziehe alle Erkrankungen ein und kann dann eine konkrete Einordnung Ihres GdB vornehmen.
Wann habe ich Anrecht auf eine Erwerbminderungsrente?
Grundsätzlich dann, wenn das Restleistungsvermögen unter 3 Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) oder bei 3 bis 6 Stunden (teilweise Erwerbsminderungsrente) liegt. Ich prüfe eingehend all Ihre Befunde und Akten und kann dann konkrete Aussagen machen.
Gibt es Fristen für einen Widerspruch oder eine Klage?
Ja. Die Frist gilt jeweils 1 Monat ab Zugang des Bescheides bzw. des Widerspruchsbescheides.
Gibt es eine Frist für eine Kündigungsschutzklage?
Ja. Die Frist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Ab wann gilt der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer?
Generell ab einem Grad der Behinderung von 50. Menschen mit einem GdB ab 30 können jedoch auf Antrag auch Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden. Diese Gleichstellung wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
Ab wann steht einem Leiharbeitnehmer der gleiche Lohn zu wie einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer?
Equal Pay („Gleiche Bezahlung“) ist im deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgeschrieben. Das Gesetz regelt, dass der Leiharbeitnehmer für die Dauer der Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich das gleiche Gehalt bekommen muss, wie die Arbeitnehmer des Einsatzbetriebes (Entleiher). Grundsätzlich gilt dies nach 9 Monaten oder (bei Tarifverträgen) nach 15 Monaten. Hier sind jeweils die geltenden Tarifverträge und die Bestimmungen im Arbeits- sowie Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zu prüfen. Ich übernehme das gerne für Sie.
Können Sie einen Termin am AG oder LG Leipzig im Reiserecht für uns wahrnehmen?
Gerne übernehme ich eine Prozessvertretung für Sie. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt im Reiserecht und mit den zuständigen Abteilungen an den Leipziger Gerichten kann ich Ihnen eine gewissenhafte Einarbeitung und zielgerichtete Verhandlungsführung in Ihrem Sinne garantieren.