Rechts­an­walt Andre­as Engler

„Gerech­tig­keit ist Ihr gutes Recht. Ich unter­stüt­ze Sie dabei.“

Egal, ob Baga­tell­fall oder gro­ßes Pro­blem: Im Leben ist vie­les Ver­hand­lungs­sa­che. Doch obers­tes Gebot bei allen Streit­fäl­len soll­te sein: Gerechtigkeit.

Ich über­neh­me Man­da­te für Unter­neh­mer eben­so wie für Pri­vat­per­so­nen – spe­zi­ell in den Gebie­ten Arbeits­recht, For­de­rungs­ma­nage­ment und Sozi­al­recht. Auf­grund mei­ner per­sön­li­chen Erfah­run­gen mit Mor­bus Crohn, einer chro­nisch ent­zünd­li­chen Darm­er­kran­kung, im engs­ten Fami­li­en­kreis ist das Enga­ge­ment im Sozi­al­recht für chro­nisch Kran­ke mei­ne beson­de­re Herzensangelegenheit.

Egal ob Pri­vat­per­so­nen oder Unter­neh­mer, ich betrach­te jeden ein­zel­nen Fall seri­ös, objek­tiv und dif­fe­ren­ziert. Ich bera­te all mei­ne Kli­en­ten pro­fes­sio­nell, struk­tu­riert und lösungs­ori­en­tiert. Und mei­ne Man­dan­ten schät­zen die­se Hal­tung seit Jahren.

Ihr Ver­trau­en ist die Basis, Ihre Zufrie­den­heit das Ergeb­nis mei­nes Erfolgs – für mich zwei Grün­de, stets auf höchs­tem Niveau zu arbeiten.

Pro­zess­ver­tre­tung Reiserecht

Sie haben einen Gerichts­ter­min in Leip­zig und kön­nen nicht anwe­send sein? Im Bereich Rei­se­recht neh­me ich auf Wunsch als Pro­zess­ver­tre­ter an Ver­hand­lun­gen teil. Auf­grund mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung als Rechts­an­walt im Rei­se­recht und mit den zustän­di­gen Abtei­lun­gen am Amts­ge­richt kann ich Ihnen eine gewis­sen­haf­te Ein­ar­bei­tung und ziel­ge­rich­te­te Ver­hand­lungs­füh­rung in Ihrem Sin­ne garantieren.

MEI­NE LEIS­TUN­GEN IM SOZIALRECHT

Mor­bus Crohn/Colitis ulcerosa

Die recht­li­che Bera­tung chro­nisch kran­ker Men­schen liegt mir auf­grund von Erfah­run­gen mit Mor­bus Crohn im engs­ten Fami­li­en­kreis beson­ders am Her­zen und bil­det einen Schwer­punkt mei­ner Arbeit.

Reha­bi­li­ta­ti­on

Ich unter­stüt­ze Sie bei allen The­men rund um Reha­bi­li­ta­ti­ons­leis­tun­gen – von der Bean­tra­gung und Argu­men­ta­ti­on der Not­wen­dig­keit über das Ein­le­gen eines Wider­spruchs bis hin zur Kla­ge beim Sozialgericht.

Grad der Behin­de­rung (GdB)

Ich bera­te und ver­tre­te Sie zu allen The­men rund um die Fest­stel­lung des Gra­des der Behin­de­rung, Gleich­stel­lung, arbeits­recht­li­chen Fra­gen und damit zusam­men­hän­gen­den Rechtsstreitigkeiten.

Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV)

Auf­nah­me, Gesund­heits­leis­tun­gen, Kos­ten­er­stat­tung, Pfle­ge­kos­ten … ich bera­te und ver­tre­te Sie ger­ne bei allen Fra­gen und Pro­ble­men rund um die gesetz­li­che Krankenversicherung.

Ren­te & Erwerbsminderung

Die Pro­ble­ma­tik der Ren­te ist nicht zu unter­schät­zen. Häu­fig haben Sie mehr Rech­te als Sie den­ken. Ich betreue Sie in allen Rechts­fra­gen rund um Ren­te, Erwerbs­min­de­rungs­ren­te und Berufsunfähigkeit.

Kraft­fahr­zeug­hil­fe

Die Kraft­fahr­zeug­hil­fe kann behin­der­ten Men­schen zur Teil­ha­be am Arbeits­le­ben gewährt wer­den. Bei der Bean­tra­gung Ihrer Leis­tun­gen, der not­wen­di­gen Argu­men­ta­ti­on oder auf­tau­chen­den Pro­ble­men ste­he ich Ihnen ger­ne zur Seite.

FAQ

  • Wel­chen Grad der Behin­de­rung (GdB) bekom­me ich bei mei­ner Erkrankung?

    Hier ist kei­ne pau­scha­le Aus­sa­ge mög­lich. Ich prü­fe ger­ne Ihre Befun­de und wer­te jeden Befund indi­vi­du­ell aus. Ich neh­me Akten­ein­sicht bei der Behör­de, prü­fe die Stel­lung­nah­me des ärzt­li­chen Diens­tes zum GdB, bezie­he alle Erkran­kun­gen ein und kann dann eine kon­kre­te Ein­ord­nung Ihres GdB vornehmen.

  • Wann habe ich Anrecht auf eine Erwerbminderungsrente?

    Grund­sätz­lich dann, wenn das Rest­leis­tungs­ver­mö­gen unter 3 Stun­den (vol­le Erwerbs­min­de­rungs­ren­te) oder bei 3 bis 6 Stun­den (teil­wei­se Erwerbs­min­de­rungs­ren­te) liegt. Ich prü­fe ein­ge­hend all Ihre Befun­de und Akten und kann dann kon­kre­te Aus­sa­gen machen.

  • Gibt es Fris­ten für einen Wider­spruch oder eine Klage?

    Ja. Die Frist gilt jeweils 1 Monat ab Zugang des Beschei­des bzw. des Widerspruchsbescheides.

  • Gibt es eine Frist für eine Kündigungsschutzklage?

    Ja. Die Frist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

  • Ab wann gilt der beson­de­re Kün­di­gungs­schutz für schwer­be­hin­der­te Arbeitnehmer?

    Gene­rell ab einem Grad der Behin­de­rung von 50. Men­schen mit einem GdB ab 30 kön­nen jedoch auf Antrag auch Men­schen mit Schwer­be­hin­de­rung gleich­ge­stellt wer­den. Die­se Gleich­stel­lung wird bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit beantragt.

  • Ab wann steht einem Leih­ar­beit­neh­mer der glei­che Lohn zu wie einem ver­gleich­ba­ren Stammarbeitnehmer?

    Equal Pay („Glei­che Bezah­lung“) ist im deut­schen Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz fest­ge­schrie­ben. Das Gesetz regelt, dass der Leih­ar­beit­neh­mer für die Dau­er der Arbeit­neh­mer­über­las­sung grund­sätz­lich das glei­che Gehalt bekom­men muss, wie die Arbeit­neh­mer des Ein­satz­be­trie­bes (Ent­lei­her). Grund­sätz­lich gilt dies nach 9 Mona­ten oder (bei Tarif­ver­trä­gen) nach 15 Mona­ten. Hier sind jeweils die gel­ten­den Tarif­ver­trä­ge und die Bestim­mun­gen im Arbeits- sowie Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ver­tra­ges zu prü­fen. Ich über­neh­me das ger­ne für Sie.

  • Kön­nen Sie einen Ter­min am AG oder LG Leip­zig im Rei­se­recht für uns wahrnehmen?

    Ger­ne über­neh­me ich eine Pro­zess­ver­tre­tung für Sie. Auf­grund mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung als Rechts­an­walt im Rei­se­recht und mit den zustän­di­gen Abtei­lun­gen an den Leip­zi­ger Gerich­ten kann ich Ihnen eine gewis­sen­haf­te Ein­ar­bei­tung und ziel­ge­rich­te­te Ver­hand­lungs­füh­rung in Ihrem Sin­ne garantieren.

REFE­REN­ZEN

Ver­trags­an­walt