GKV — gesetz­li­che Krankenversicherung

GKV — gesetz­li­che Krankenversicherung

Die GKV ist ein wesent­li­cher Eck­pfei­ler des deut­schen Sozi­al­ver­si­che­rungs­rechts. Sie ist wesent­li­cher Bestand­teil des Gesund­heits­sys­tems und ver­voll­stän­digt neben der Arbeitslosen‑, Renten‑, Unfall- und Pfle­ge­ver­si­che­rung die Absi­che­rung der Men­schen in Deutschland.

Die in der GKV ver­si­cher­ten Per­so­nen haben ver­schie­dens­te Ansprü­che. Ich bera­te Sie umfas­send über die Ihnen zuste­hen­den Rechte.

Einen kur­zen Über­blick bie­ten Ihnen die Aus­füh­run­gen zum Leis­tungs­an­spruch, Leis­tun­gen nach § 2 Abs. 1a) SGB V und „Off label use“ sowie der Kostenerstattung.